Wie übernimmt man Verantwortung im Umgang mit Raubkunst?
Die Debatten um den Nachlass von Hildebrand Gurlitt und die Sammlung Bührle sowie die Kontroverse um kolonialen Raub haben gezeigt, dass die Restitution von Kunstwerken und Kulturgütern zu den brisantesten Themen der letzten Jahre gehört.Geht es um Raubkunst, ist oft die Rede von »problematischen Eigentumsverhältnissen«, »belasteten Kunstwerken« oder »schwierigem Erbe«. Dabei geht es nicht allein um Vorgänge in der Vergangenheit, sondern vor allem um den Umgang mit Kunst- und Kulturgütern in der Gegenwart. Welche Folgen hat der Kunstraub aus historischer, rechtshistorischer, juristischer und musealer Sicht? Zu welchen juristisch relevanten Ergebnissen hat die Auseinandersetzung um Raubkunst bisher geführt? Welche Herausforderungen stellen sich für Museen im Umgang mit Werken, deren Eigentümergeschichte und deren rechtlicher Status nicht abschließend geklärt ist und möglicherweise auch nicht aufzuklären ist? Wie können Museen ihre Verantwortung gestalten?Aus unterschiedlichen Perspektiven wird Position zu den aktuellen Debatten bezogen. Exemplarische Fallstudien zeigen auf, wie Verfolgung, Flucht und Raub mit dem Aufbau von Sammlungen und dem Kunsthandel zusammenhängen.
Nikola Doll, 1970 geboren, ist promovierte Kunsthistorikerin und lebt am Zürichsee. Seit 2017 leitet sie die Provenienzforschung am Kunstmuseum Bern und setzte durch ihre Arbeit am Legat Cornelius Gurlitt entscheidende Akzente. Doll ist Lehrbeauftragte an den Universitäten in Bern und Genf.
»Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Debatte um nationalsozialistische Raubkunst und die Rolle der Museen breiter und grundlegender geführt werden sollte. Die eigene Geschichte kann nicht losgelöst von der Geschichte der Verfolgung, der Emigration und der Restitutionspraxis seit der Nachkriegszeit verstanden werden.« Nikola Doll»Es muss aber um mehr als reine Provenienzforschung gehen. Der historische Kontext des Verkaufs oder des Tauschs von Kunst- und Kulturgut muss dabei unbedingt in Betracht gezogen werden. Ich gehe noch ein Stück weiter, indem ich die These aufstelle, dass juristische Kategorien bei der Beurteilung oft nicht ausreichen. Oder anders formuliert: Formaljuristische Überlegungen vermögen das Maß an Unrecht, das auf derart vielen Ebenen geschah, nicht zu erfassen.« Stefanie Mahrer
Klappentext
Die Debatten um den Nachlass von Hildebrand Gurlitt und die Sammlung E. G. Bührle sowie die Kontroverse um koloniales Raubgut haben gezeigt, dass die Restitution von Kunstwerken und Kulturgütern zu den brisantesten Themen der Gegenwart gehört.
Geht es um Raubkunst, ist oft die Rede von »problematischen Eigentumsverhältnissen«, »belasteten Kunstwerken«, »schwierigem Erbe« oder auch von »Werten, um die gestritten werden müsse«. Dabei geht es nicht allein um den materiellen Wert von Kunstwerken oder Vorgänge in der Vergangenheit. Vielmehr bestimmen heutige Sichtweisen auf gewaltsame Ereignisse in der Geschichte den Umgang mit Kunst- und Kulturgütern. Welche Folgen hat Kunstraub aus historischer, rechtshistorischer, juristischer und Museumssicht? Wie können Gedächtnisinstitutionen wie Museen ihre Verantwortung
gestalten? Und welche Rolle haben die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und ihre Nachfahren dabei?
Aus unterschiedlichen Perspektiven wird Position zu den aktuellen Fragen bezogen. Fallstudien zeigen exemplarisch auf, wie Verfolgung, Flucht und Raub mit dem Aufbau von Sammlungen und dem Kunsthandel zusammenhängen.
Aus dem Inhalt
Marcel Brülhart, Rechtsanwalt und Vertreter des Kantons Bern im Stiftungsrat der Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, zeigt am Vermächtnis von Cornelius Gurlitt, wie sich Verantwortung im Sinne der Washingtoner Prinzipien (1998) und der Theresienstädter Erklärung (2009) gestalten lässt.
Gesa Jeuthe Vietzen, Kunsthistorikerin, Berlin, und Benjamin Lahusen, Professor für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder, loten die Restitutionspraxis und ihre Geschichte aus.
Stefanie Mahrer, Historikerin und SNF-Professorin für Schweizer und Neueste Allgemeine Geschichte an der Universität Bern, widmet sich den Erinnerungsnarrativen und Geschichtsbildern der Schweiz angesichts der Shoah.
Andrea F. G. Raschèr, Jurist, Kulturrechtexperte und Mediator, Zürich, schreibt über den Auftrag, der sich aus der Akzeptanz der internationalen Vereinbarungen für Museen und Sammler:innen ableitet.
Meike Hopp, Kunsthistorikerin und Juniorprofessorin für Digitale Provenienzforschung an der Technischen Universität zu Berlin, geht umstrittenen Objekten nach und eruiert die Herausforderungen gegensätzlicher Interpretationen der Vergangenheit.