Anna Imhof studied law in Erlangen-Nuremberg, Rennes and Lausanne. During her studies, she worked as a research assistant at the Chair of Constitutional and Administrative Law of Prof. Dr. Max-Emanuel Geis. She completed her studies in 2014 with the First Law Examination and the Master Droit européen and her legal traineeship at the Higher Regional Court of Munich in 2016 with the Second Legal Examination. She then worked as a research assistant at the Centre for European Politics in Freiburg i. Br. In 2020, she joined the judicial service of the state of Baden-Württemberg as a judge. Her doctorate was funded by the Evangelisches Studienwerk.|Anna Imhof studierte Rechtswissenschaften in Erlangen-Nürnberg, Rennes und Lausanne. Währenddessen war sie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Max-Emanuel Geis tätig. Ihr Studium schloss sie 2014 mit der Ersten Juristischen Prüfung und dem Master Droit européen ab. Den Juristischen Vorbereitungsdienst am OLG München beendete sie 2016 mit der Zweiten Juristischen Prüfung. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Referentin am Centrum für Europäische Politik in Freiburg i. Br. 2020 trat sie als Richterin in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Ihre Promotion wurde vom Evangelischen Studienwerk gefördert.
In den französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle, dem ehemaligen Reichsland Elsass-Lothringen, gilt seit über 200 Jahren ein staatskirchenrechtliches Sonderregime. Den Grundstein hierfür legte Napoleon Bonaparte mit dem Konkordat von 1801, das bis heute die zentrale Referenz des droit local des cultes bildet. Die Arbeit entwickelt und diskutiert unter umfassender Auswertung der Quellenlage zum historischen Verfassungsgebungsprozess Ansätze zur Vereinbarkeit von Konkordatssystem sowie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Laizität, der Unteilbarkeit der Republik sowie des Gleichheitsgrundsatzes. Zusätzlich werden europarechtliche Maßstäbe herangezogen und entsprechende Anforderungen an das lokale Staatskirchenrecht formuliert. Ein trilateraler Rechtsvergleich zwischen dem »innerfranzösischen«, elsass-lothringischen und deutschen Staatskirchenrecht akzentuiert die Besonderheiten der drei zentralen Marker des droit local des cultes: die Finanzierung von Religionsgemeinschaften, der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und die theologischen Hochschuleinrichtungen.Die Arbeit wurde vom Chapitre de Saint-Thomas ausgezeichnet mit dem Prix Marc Otto 2022.|»The Religious Legal System of Alsace-Lorraine in a Comparative Law Perspective«: The study collects, analyses and evaluates the droit local des cultes in the context of its historical development and its current existence, in confrontation with constitutional and European law standards and in the light of a trilateral legal comparison with common French and German state-church law. It shows that in Alsace-Lorraine, beyond theoretical foundations, religion is cultivated in the public interest in a very pragmatic and original way.
1. Historische und rechtliche Grundlagen des elsass-lothringischen StaatskirchenrechtsDie Nichtabschaffung des lokalen Staatskirchenrechts als Folge der wechselvollen Geschichte Elsass-Lothringens – Die wichtigsten Komponenten des elsass-lothringischen Staatskirchenrechts2. Das elsass-lothringische Staatskirchenrecht am Maßstab der französischen Verfassung und des europäischen RechtsDas elsass-lothringische Staatskirchenrecht und die französische Verfassung – Das elsass-lothringische Staatskirchenrecht im europäischen Kontext3. Parallelen und Unterschiede zum innerfranzösischen und deutschen StaatskirchenrechtDie Finanzierung von Religionsgemeinschaften – Der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen – Die theologischen Hochschuleinrichtungen – Erkenntnisse aus dem Vergleich mit dem Staatskirchenrecht in Deutschland und InnerfrankreichFazitRésuméLiteratur- und Sachwortverzeichnis
Die Arbeit erfasst, vermisst, analysiert und bewertet das droit local des cultes vor dem Hintergrund seiner historischen Entwicklung und seinem heutigen Bestand, in Konfrontation mit verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben sowie im Lichte eines trilateralen Rechtsvergleichs mit dem »innerfranzösischen« und deutschen Staatskirchenrecht. Sie zeigt, dass in Elsass-Lothringen jenseits staatskirchenrechtlicher Grundaussagen auf pragmatische und originelle Weise positive Religionspflege im öffentlichen Interesse betrieben wird.
»Insgesamt kann man die Lektüre dieser Arbeit allen deutschen und französischen Juristen, die sich für das Staatskirchenrecht oder das lokale Recht Elsass-Lothringens interessieren, nur empfehlen. Dieses Werk wird zu einem Referenzwerk werden. Es wäre eine hervorragende Sache, wenn es ins Französische übersetzt werden könnte, da es in Frankreich kein Äqui-valent gibt.« Jean-Marie Woehrling, in: Archiv für katholsiches Kirchenrecht, Bd.189, 1/2023
Die Arbeit erfasst, vermisst, analysiert und bewertet das 'droit local des cultes' vor dem Hintergrund seiner historischen Entwicklung und seinem heutigen Bestand, in Konfrontation mit verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben sowie im Lichte eines trilateralen Rechtsvergleichs mit dem »innerfranzösischen« und deutschen Staatskirchenrecht. Sie zeigt, dass in Elsass-Lothringen jenseits staatskirchenrechtlicher Grundaussagen auf pragmatische und originelle Weise positive Religionspflege im öffentlichen Interesse betrieben wird.
In den französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle, dem ehemaligen Reichsland Elsass-Lothringen, gilt seit über 200 Jahren ein staatskirchenrechtliches Sonderregime. Den Grundstein hierfür legte Napoleon Bonaparte mit dem Konkordat von 1801, das bis heute die zentrale Referenz des 'droit local des cultes' bildet. Die Arbeit entwickelt und diskutiert unter umfassender Auswertung der Quellenlage zum historischen Verfassungsgebungsprozess Ansätze zur Vereinbarkeit von Konkordatssystem sowie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Laizität, der Unteilbarkeit der Republik sowie des Gleichheitsgrundsatzes. Zusätzlich werden europarechtliche Maßstäbe herangezogen und entsprechende Anforderungen an das lokale Staatskirchenrecht formuliert. Ein trilateraler Rechtsvergleich zwischen dem »innerfranzösischen«, elsass-lothringischen und deutschen Staatskirchenrecht akzentuiert die Besonderheiten der drei zentralen Marker des 'droit local des cultes': die Finanzierung von Religionsgemeinschaften, der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und die theologischen Hochschuleinrichtungen.
Die Arbeit wurde vom Chapitre de Saint-Thomas ausgezeichnet mit dem Prix Marc Otto 2022.
1. Historische und rechtliche Grundlagen des elsass-lothringischen Staatskirchenrechts
Die Nichtabschaffung des lokalen Staatskirchenrechts als Folge der wechselvollen Geschichte Elsass-Lothringens - Die wichtigsten Komponenten des elsass-lothringischen Staatskirchenrechts
2. Das elsass-lothringische Staatskirchenrecht am Maßstab der französischen Verfassung und des europäischen Rechts
Das elsass-lothringische Staatskirchenrecht und die französische Verfassung - Das elsass-lothringische Staatskirchenrecht im europäischen Kontext
3. Parallelen und Unterschiede zum innerfranzösischen und deutschen Staatskirchenrecht
Die Finanzierung von Religionsgemeinschaften - Der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen - Die theologischen Hochschuleinrichtungen - Erkenntnisse aus dem Vergleich mit dem Staatskirchenrecht in Deutschland und Innerfrankreich
Fazit
Résumé
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Dissertationsschrift
Über den Autor
Anna Imhof studierte Rechtswissenschaften in Erlangen-Nürnberg, Rennes und Lausanne. Währenddessen war sie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Max-Emanuel Geis tätig. Ihr Studium schloss sie 2014 mit der Ersten Juristischen Prüfung und dem Master Droit européen ab. Den Juristischen Vorbereitungsdienst am OLG München beendete sie 2016 mit der Zweiten Juristischen Prüfung. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Referentin am Centrum für Europäische Politik in Freiburg i. Br. 2020 trat sie als Richterin in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Ihre Promotion wurde vom Evangelischen Studienwerk gefördert.
Inhaltsverzeichnis
1. Historische und rechtliche Grundlagen des elsass-lothringischen Staatskirchenrechts
Die Nichtabschaffung des lokalen Staatskirchenrechts als Folge der wechselvollen Geschichte Elsass-Lothringens - Die wichtigsten Komponenten des elsass-lothringischen Staatskirchenrechts
2. Das elsass-lothringische Staatskirchenrecht am Maßstab der französischen Verfassung und des europäischen Rechts
Das elsass-lothringische Staatskirchenrecht und die französische Verfassung - Das elsass-lothringische Staatskirchenrecht im europäischen Kontext
3. Parallelen und Unterschiede zum innerfranzösischen und deutschen Staatskirchenrecht
Die Finanzierung von Religionsgemeinschaften - Der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen - Die theologischen Hochschuleinrichtungen - Erkenntnisse aus dem Vergleich mit dem Staatskirchenrecht in Deutschland und Innerfrankreich
Fazit
Résumé
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Klappentext
»The Religious Legal System of Alsace-Lorraine in a Comparative Law Perspective«: The study collects, analyses and evaluates the droit local des cultes in the context of its historical development and its current existence, in confrontation with constitutional and European law standards and in the light of a trilateral legal comparison with common French and German state-church law. It shows that in Alsace-Lorraine, beyond theoretical foundations, religion is cultivated in the public interest in a very pragmatic and original way.