KosmetikVO
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
Andreas Reinhart

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Produktbeschreibung

Zum WerkDie Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetikverordnung) gilt europaweit seit dem 11. 7.2013. Die Verordnung ist eine Weiterentwicklung der bislang geltenden Richtlinie, die noch in nationales Recht umzusetzen war. Mit der EU-Verordnung wird das Kosmetikrecht nunmehr einheitlich geregelt.Neue Ziele dieser EU-Verordnung sind insbesondere- klare Regelungen zur Produktverantwortlichkeit,- Produktnotifizierung,- Bekanntgabe zu Nanomaterialien,- einheitliche Kennzeichnung,- Kriterienkatalog für Werbeaussagen.Vorteile auf einen Blick- erste Kommentierung zur neuen EU-Kosmetikverordnung auf dem Markt- umfassende Auswertung der auf das neue Recht anwendbaren Rechtsprechung- berücksichtigt durchgängig auch die Besonderheiten der Rechtsanwendung in ÖsterreichZu den AutorenDie Rechtsanwälte Dr. Andreas Reinhart, Dr. Andreas Natterer und Dr. Levke Voß befassen sich schwerpunktmäßig mit dem Kosmetikrecht.ZielgruppeFür Unternehmen der Kosmetikindustrie in Deutschland und Österreich, Rechtsanwälte und andere Berater von Instituten und Laboren sowie mit diesem Rechtskreis befasste Behörden und Gerichte.

Dr. Andreas Reinhart ist Rechtsanwalt in München, geb. 1971. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt unter anderem in der Betreuung apothekenrechtlicher Mandate; dies spiegelt sich auch in der Vielzahl seiner Beiträge in der "Apotheker Zeitung (AZ)" wider. Er ist Autor zahlreicher Bücher und verfasst viele wissenschaftliche Beiträge zu apotheken-, lebensmittel- und wettbewerbsrechtlichen Themen in anerkannten Fachzeitschriften.

Klappentext



Zum Werk
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetikverordnung) gilt europaweit seit dem 11. 7.2013. Die Verordnung ist eine Weiterentwicklung der bislang geltenden Richtlinie, die noch in nationales Recht umzusetzen war. Mit der EU-Verordnung wird das Kosmetikrecht nunmehr einheitlich geregelt.
Neue Ziele dieser EU-Verordnung sind insbesondere
- klare Regelungen zur Produktverantwortlichkeit,
- Produktnotifizierung,
- Bekanntgabe zu Nanomaterialien,
- einheitliche Kennzeichnung,
- Kriterienkatalog für Werbeaussagen.
Vorteile auf einen Blick
- erste Kommentierung zur neuen EU-Kosmetikverordnung auf dem Markt
- umfassende Auswertung der auf das neue Recht anwendbaren Rechtsprechung
- berücksichtigt durchgängig auch die Besonderheiten der Rechtsanwendung in Österreich
Zu den Autoren
Die Rechtsanwälte Dr. Andreas Reinhart, Dr. Andreas Natterer und Dr. Levke Voß befassen sich schwerpunktmäßig mit dem Kosmetikrecht.
Zielgruppe
Für Unternehmen der Kosmetikindustrie in Deutschland und Österreich, Rechtsanwälte und andere Berater von Instituten und Laboren sowie mit diesem Rechtskreis befasste Behörden und Gerichte.