Die Neuauflage:
Das Buch wurde grundlegend überarbeitet, um der zunehmenden Europäisierung des Öffentlichen Wirtschaftsrechts Rechnung zu tragen und neue Geschäftsmodelle darzustellen, die erst durch die Digitalisierung möglich werden. Auch das unionale Konzept von Verwaltungsbehörden, das durch das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis bestätigt wurde, ist berücksichtigt.
Konzeption und Themen:
Nach einer Darstellung der unions- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie der Ziele und Instrumentarien der Wirtschaftsverwaltung werden die insbesondere für die Schwerpunktbereichsausbildung relevanten Gebiete des Öffentlichen Wirtschaftsrechts eingehend behandelt:
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Handwerksrecht
- Subventions- und Beihilfenrecht
- Recht der öffentlichen Unternehmen
- Recht der öffentlichen Auftragsvergabe
- Regulierungsrecht (Telekommunikations-, Kapitalmarktaufsichts-, Energierecht).
Besonders herausgearbeitet sind die Bezüge zum Verfassungs- und Europarecht, zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht. Einführende Fälle aus der Rechtsprechung mit Lösungshinweisen veranschaulichen und vertiefen die systematische Darstellung, stellen den Praxisbezug her und dienen der Umsetzung des Erlernten in Klausur und Hausarbeit.
...eine gut lesbare Übersicht über diese sehr heterogenen Rechtsgebiete... Ein kompetent geschriebenes Einführungsbuch, das hilft, sich in dieser nicht einfachen Materie zurechtzufinden.
Studium, Ausgabe 96, SS 2015
Alles in allem ist die Themenauswahl hervorragend und das didaktische Konzept kann für die Juristenausbildung zu 100% überzeugen. Aber auch für den im öffentlichen Recht tätigen Praktiker bietet dieses Buch für seinen Preis sehr viel, so dass es eine Kaufempfehlung verdient.
RA und FA für Steuerrecht Nils Reuter, Mannheim, auf:http://dierezensenten.blogspot.de 17.6.2013
Der "Ruthig/Storr" ist ein unbedingt empfehlenswertes, wichtiges Lehr- und Studienbuch. Zum Glück des Lesers setzt es formal auf lesbare, geschlossene Texte, auf größere Sinneinheiten, nicht auf ein Sammelsurium von Klein- und Kleinstinformationen. Die Einstiegsfälle sind durchweg geschickt konzipiert. ... Der Verlag hat die Neuauflage in die angesehene Schwerpunkte-Reihe übernommen - in der Tat, das Buch gehört in die erste Reihe.
Prof.Dr. Ulrich Hufeld, Hamburg in: ZJS 1/2009 zjs-online.com
Als Lehrbuch ist das Werk für Studierende der Rechtswissenschaften an Universitäten und für Referendare konzipiert und uneingeschränkt zu empfehlen.
Professor Dr. Martin Müller in GewArch 2/2010
Die Autoren:Prof. Dr. Josef Ruthig, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz;Univ. Prof. Dr. Stefan Storr, Professor für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Über den Autor
Die Autoren:
Prof. Dr. Josef Ruthig, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz;
Univ. Prof. Dr. Stefan Storr, Professor für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Klappentext
Die Neuauflage:
Das Buch wurde grundlegend überarbeitet, um der zunehmenden Europäisierung des Öffentlichen Wirtschaftsrechts Rechnung zu tragen und neue Geschäftsmodelle darzustellen, die erst durch die Digitalisierung möglich werden. Auch das unionale Konzept von Verwaltungsbehörden, das durch das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis bestätigt wurde, ist berücksichtigt.
Konzeption und Themen:
Nach einer Darstellung der unions- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie der Ziele und Instrumentarien der Wirtschaftsverwaltung werden die insbesondere für die Schwerpunktbereichsausbildung relevanten Gebiete des Öffentlichen Wirtschaftsrechts eingehend behandelt:
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Handwerksrecht
- Subventions- und Beihilfenrecht
- Recht der öffentlichen Unternehmen
- Recht der öffentlichen Auftragsvergabe
- Regulierungsrecht (Telekommunikations-, Kapitalmarktaufsichts-, Energierecht).
Besonders herausgearbeitet sind die Bezüge zum Verfassungs- und Europarecht, zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht. Einführende Fälle aus der Rechtsprechung mit Lösungshinweisen veranschaulichen und vertiefen die systematische Darstellung, stellen den Praxisbezug her und dienen der Umsetzung des Erlernten in Klausur und Hausarbeit.