Art. 4 EMRK und das Verbot des Menschenhandels
Eine Untersuchung zu den positiven Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung des Menschenhandels im Kontext des europäischen Menschenrechtsschutzes
Ritter, Anne-Sophie

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Art. 4 EMRK und das Verbot des Menschenhandels

Produktbeschreibung

Die Arbeit untersucht, inwieweit Art. 4 EMRK ein ungeschriebenes Verbot des Menschenhandels entnommen werden kann und wie die Bundesrepublik Deutschland die positiven Pflichten zur Bekämpfung des Menschenhandels konkret umsetzt.
Der Menschenhandel degradiert Opfer zu bloßer Ware. Dieses Verbrechen verstößt in allen Erscheinungsformen in gravierender Weise gegen die Menschenwürde und stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar.Die Europäische Konvention für Menschenrechte enthält jedoch kein ausdrückliches Verbot des Menschenhandels.Das Werk untersucht im ersten Teil, inwieweit Art. 4 EMRK ein ungeschriebenes Verbot des Menschenhandels entnommen werden kann und mit welchen positiven Pflichten für die Mitgliedstaaten ein solches Verbot verbunden ist. Durch eine umfangreiche Analyse des Verbotes des Menschenhandels im Völkerrecht wird diese evolutive Auslegung überprüft.Im zweitem Teil der Arbeit wird erörtert, wie die Bundesrepublik Deutschland die positiven Pflichten zur Bekämpfung des Menschenhandels konkret umsetzt und welche Defizite noch bestehen.

Klappentext

Der Menschenhandel degradiert Opfer zu bloßer Ware. Dieses Verbrechen verstößt in allen Erscheinungsformen in gravierender Weise gegen die Menschenwürde und stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar.nDie Europäische Konvention für Menschenrechte enthält jedoch kein ausdrückliches Verbot des Menschenhandels. nDas Werk untersucht im ersten Teil, inwieweit Art. 4 EMRK ein ungeschriebenes Verbot des Menschenhandels entnommen werden kann und mit welchen positiven Pflichten für die Mitgliedstaaten ein solches Verbot verbunden ist. Durch eine umfangreiche Analyse des Verbotes des Menschenhandels im Völkerrecht wird diese evolutive Auslegung überprüft. nIm zweitem Teil der Arbeit wird erörtert, wie die Bundesrepublik Deutschland die positiven Pflichten zur Bekämpfung des Menschenhandels konkret umsetzt und welche Defizite noch bestehen.