Wenn man wissen will, wie Biostrafrecht und prozedurales Biorecht begründet werden können, muss man zuerst den Menschenwürdebegriff behandeln. Der Menschenwürdebegriff macht aber bei der Stammzellenforschung die genaue Analyse der embryonalen Stammzellenforschung und des Biostrafrechts schwierig. Dies bedeutet aber nicht, dass es nicht sinnvoll ist, die Begründung der konkreten Verbotsnormen zu suchen. Aus der Wahrnehmung des Totalitätscharakters der Menschenwürde ergibt sich vielmehr die Frage, wie die Verbotsnormen bei der Stammzellenforschung begründet werden können.
Aus dem Inhalt: Menschenwürde und Abtreibung - Der Status des Embryos in vitro - Das Argument der Menschenwürde als höchster Wert - Menschenwürde als Resultat der wechselseitigen Anerkennung - Biostrafrecht ohne Menschenwürde bei der Stammzellenforschung - Prozedurales Biorecht bei der Stammzellenforschung.
Dissertationsschrift
Der Autor: Bong-Jin Ko, geboren 1971 in Pusan (Südkorea); Studium der Rechtswissenschaft an der Korea-Universität 1990-1997; Promotionsstudium an der Universität Frankfurt am Main 2001-2006; Senior Researcher am Bioethics Policy Research Center in Seoul 2007; z. Zt. Professor an der nationalen Universität Cheju (Südkorea).
Über den Autor
Der Autor: Bong-Jin Ko, geboren 1971 in Pusan (Südkorea); Studium der Rechtswissenschaft an der Korea-Universität 1990-1997; Promotionsstudium an der Universität Frankfurt am Main 2001-2006; Senior Researcher am Bioethics Policy Research Center in Seoul 2007; z. Zt. Professor an der nationalen Universität Cheju (Südkorea).
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Menschenwürde und Abtreibung - Der Status des Embryos in vitro - Das Argument der Menschenwürde als höchster Wert - Menschenwürde als Resultat der wechselseitigen Anerkennung - Biostrafrecht ohne Menschenwürde bei der Stammzellenforschung - Prozedurales Biorecht bei der Stammzellenforschung.
Klappentext
Wenn man wissen will, wie Biostrafrecht und prozedurales Biorecht begründet werden können, muss man zuerst den Menschenwürdebegriff behandeln. Der Menschenwürdebegriff macht aber bei der Stammzellenforschung die genaue Analyse der embryonalen Stammzellenforschung und des Biostrafrechts schwierig. Dies bedeutet aber nicht, dass es nicht sinnvoll ist, die Begründung der konkreten Verbotsnormen zu suchen. Aus der Wahrnehmung des Totalitätscharakters der Menschenwürde ergibt sich vielmehr die Frage, wie die Verbotsnormen bei der Stammzellenforschung begründet werden können.