Die im BVerfSchG nunmehr enthaltenen gesetzlichen Rechtfertigungsgründe sowie die bereichsspezifische Opportunitätsvorschrift bei begangenen Straftaten von V-Personen und verdeckt arbeitenden (Verfassungsschutz-)Mitarbeiter:innen wird auf Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip überprüft.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 schuf der Gesetzgeber erstmalig in der bundesdeutschen Geschichte gesetzliche Regelungen für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Vertrauenspersonen. Diese Regelungen enthalten gesetzliche Rechtfertigungsgründe sowie eine bereichsspezifische Opportunitätsvorschrift der Staatsanwaltschaften bei begangenen Straftaten von V-Personen und verdeckt arbeitenden (Verfassungsschutz-)Mitarbeiter:innen. Der Autor überprüft, ob die neuen Regelungen die durch das Rechtsstaatsprinzip gesetzten Grenzen überschreiten und die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege konterkariert.
Einleitung
Erstes Kapitel Das (un)geklärte Begriffsverständnis und Historie
Zweites Kapitel Rechtsextremismus als Herausforderung für den Rechtsstaat
Drittes Kapitel Verdeckte nachrichtendienstliche Aufklärung im modernen Rechtsstaat
Viertes Kapitel Unterminierung der Strafrechtspflege durch
9a Abs. 2 und 3 BVerfSchG
Fünftes Kapitel Erstmalige gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Auswahlanforderungen von künftigen V>Personen und deren Einsatzspektrum nach
9b BVerfSchG
Sechstes Kapitel Alternative "Entschärfung" des Spannungsverhältnisses zwischen dem nachrichtendienstlichen
Erkenntnisinteresse und der Strafrechtspflege?
Schlussbetrachtung
Dissertationsschrift
André Koller studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst und anschließender Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Rechtsphilosophie von Frau Prof.'in Dr. Regina Harzer an der Universität Bielefeld erfolgte dort die Promotion.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Erstes Kapitel Das (un)geklärte Begriffsverständnis und Historie
Zweites Kapitel Rechtsextremismus als Herausforderung für den Rechtsstaat
Drittes Kapitel Verdeckte nachrichtendienstliche Aufklärung im modernen Rechtsstaat
Viertes Kapitel Unterminierung der Strafrechtspflege durch § 9a Abs. 2 und 3 BVerfSchG
>Personen und deren Einsatzspektrum nach § 9b BVerfSchG
Sechstes Kapitel Alternative "Entschärfung" des Spannungsverhältnisses zwischen dem nachrichtendienstlichen
Erkenntnisinteresse und der Strafrechtspflege?
Schlussbetrachtung
Klappentext
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 schuf der Gesetzgeber erstmalig in der bundesdeutschen Geschichte gesetzliche Regelungen für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Vertrauenspersonen. Diese Regelungen enthalten gesetzliche Rechtfertigungsgründe sowie eine bereichsspezifische Opportunitätsvorschrift der Staatsanwaltschaften bei begangenen Straftaten von V-Personen und verdeckt arbeitenden (Verfassungsschutz-)Mitarbeiter:innen. Der Autor überprüft, ob die neuen Regelungen die durch das Rechtsstaatsprinzip gesetzten Grenzen überschreiten und die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege konterkariert.